BeRATungskonzept an der RS Mark
An wen richtet sich das Beratungsangebot?
Ratsuchende können SchülerInnen, Erziehungsberechtigte und LehrerInnen sein.
Was könnten Beratungsanlässe sein?
Beratungsanlässe rund um und in Schule sind so individuell und vielfältig wie die am Schulleben Beteiligten.
Zum Einen könnten dies schulische Probleme sein wie z.B. Unter- oder Überforderung, Konflikte mit (Mit-)schülerInnen, LehrerInnen, KollegInnen oder auch Orientierungslosigkeit bei der Schullaufbahn / der Berufswahl.
Zum Anderen könnten aber auch z.B. persönliche Probleme wie Beziehungsprobleme, Verhaltensauffälligkeiten, häusliche, physische oder psychische Probleme, Erziehungsschwierigkeiten (→ Konflikttraining für Eltern, Willkommenspaket), Trauer oder Schulmüdigkeit Anlässe geben um Rat zu suchen.
Welches Ziel verfolgt eine Beratung?
Ziel einer Beratung ist es, eine angemessene Lösung(-sstrategie) für eine individuelle Problemlage zu finden, das heißt, dass die Betroffenen lernen eigenverantwortlich mit Problemen umzugehen und sie bestenfalls zu lösen.
Grundlegende Prinzipien der Beratung
Freiwilligkeit und Verschwiegenheit sind Grundpfeiler jeder Beratung. Für die Prozessentwicklung und den Erfolg sind alle Beteiligten gemeinsam verantwortlich.
Dabei respektieren die an Beratung Beteiligten die Verantwortungsstruktur innerhalb des Schulsystems. Jede/r berät in ihrem/seinem Aufgabenfeld und ist zunächst für ihren/seinen Bereich verantwortlich.
Wer berät wen in welchen Fällen an der RSM?
Ratgebende an der RSM können je nach Sachlage und Verantwortungsbereich sein: KlassenlehrerInnen, FachlehrerInnen, SV-LehrerInnen (VertrauenslehrerInnen), BeratungslehrerInnen, StuBos (→ Berufsorientierung), SonderpädagogInnen, Schulleitung oder auch ausgebildete SchülerInnen (→ Streitschlichtung).
Klassen- und FachlehrerInnen
Grundsätzlich sind die KlassenlehrerInnen für alle Klassenangelegenheiten die ersten Ansprechpartner für alle Beteiligten. Sie sind zuständig und verantwortlich für die Beratung ihrer SchülerInnen und für die Bearbeitung pädagogischer Probleme in der Klasse. Insbesondere beraten sie SchülerInnen und Erziehungsberechtigte bei Leistungsschwächen und Verhaltensauffälligkeiten, hinsichtlich der Schullaufbahn und informieren FachlehrerInnen über mögliche Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten bzw. Leistungsschwächen. Ebenso beraten und unterstützen sie die Schüler- und ElternvertreterInnen der Klasse.
Die individuelle Lernentwicklung wird von ihnen aufmerksam verfolgt und ggf. werden strukturierte Hinweise zur Förderung gegeben.
Die Fachlehrkräfte sind in den Beratungsprozess eingebunden und nehmen ihre Beratungstätigkeit gegenüber SchülerInnen und Erziehungsberechtigten selbstständig wahr. Wenn sie davon ausgehen können, dass Auffälligkeiten im sozial-emotionalen Bereich bzw. im Leistungsverhalten einzelner SchülerInnen nicht nur den eigenen Unterricht betreffen oder wenn Gruppen von SchülerInnen diese Auffälligkeiten zeigen, nehmen sie Kontakt zum/zur KlassenlehrerIn auf und stimmen mit ihm/ihr das weitere Vorgehen ab.
Schulleitung
Die Schulleitung ist eine weitere Anlaufstelle für Ratsuchende im Schulbetrieb. Einerseits ist die Schulleitung selbst beratend tätig bei SchülerInnen, KollegInnen und Erziehungsberechtigten, darüber hinaus stellt sie aber auch Kontakte zu außerschulischen Einrichtungen her.
Grundsätzliche Beratungsaufgaben der Schulleitung sind die Schüleraufnahme, der Klassenbildung, in Lehrer-, Schul- und Teilkonferenzen, bei der Schullaufbahnberatung und auch in der Konfliktberatung und –schlichtung.
SV-Beratungskräfte (VertrauenslehrerInnen)
Die von den SchülerInnen gewählten SV-LehrerInnen nehmen wichtige Beratungsaufgaben innerhalb der Schulgemeinschaft wahr. Sie betreuen beispielsweise die Wahl der Schülervertretung und unterstützen sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und bei besonderen Projekten. Diese Lehrkräfte können auch bei persönlichen und schulischen Problemen von den SchülerInnen angesprochen werden und vermitteln zwischen SchülerInnen und Lehrkräften.
Studien- und BerufsorientierungsberaterInnen (StuBos)
Die StuBos koordinieren die gesamten Beratungsaufgaben der Schule im Bereich der Schullaufbahnberatung hinsichtlich der verschiedenen Wege im Bildungswesen (→ Berufsorientierungskonzept).
BeratungslehrerInnen
BeratungslehrerInnen begleiten die SchülerInnen und Erziehungsberechtigten über alle Jahrgänge hinweg. Auch KollegInnen können sich im Bedarfsfall an sie wenden. BeratungslehrerInnen können tätig werden, wenn andere mit der Beratung befasste Personen sie in den Prozess einbeziehen möchten oder wenn sie selbst einen Beratungsbedarf feststellen.
Sie führen keine therapeutischen Maßnahmen durch, stellen aber ggf. Kontakt zu außerschulischen Personen oder Institutionen her. BeratungslehrerInnen sind bei der Beratung in Konfliktfällen dem Standpunkt der Neutralität verpflichtet. Ihre Aufgabe ist in erster Linie Moderation und Vermittlung.
Auch hier gilt, dass Ratsuchende das Angebot freiwillig in Anspruch nehmen. Selbstverständlich unterliegen alle Angaben und Informationen der Schweigepflicht, solange es keine eindeutig davon abweichenden Absprachen (z.B. eine Schweigepflichtentbindung) gibt und solange nicht Gefahr im Verzuge ist.
Regelmäßige Beratungsangebote an der RSM
Neben den Elternsprechtagen steht jede Lehrkraft für Elterngespräche nach Terminabsprache zur Verfügung. Die Inhalte beschränken sich dabei nicht auf Leistungsauffälligkeiten, sondern umfassen und begleiten den gesamten Entwicklungsprozess der SchülerInnen auf dem Weg des Erwachsen-Werdens. Beratungsgespräche zur Konfliktlösung finden auch auf Anregung durch die Schulleitung oder die Klassenlehrkraft für Erziehungsberechtigte statt.
Externe Beratungsangebote
Die Beratungsstellen vor Ort, unterstützende Institutionen und die therapeutischen Einrichtungen der Stadt sind den an der Beratung in der Schule Beteiligten bekannt und können ggf. in den Beratungsprozess und in den allgemeinen Informationsaustausch einbezogen werden. Die Vertraulichkeit bleibt dabei selbstverständlich gewahrt.
Auch mit dem Jugendamt, dem Gesundheitsamt, der Agentur für Arbeit, der Elternschule, der Erziehungsberatungsstelle, dem Schulpsychologischen Dienst und verschiedenen Förderschulen wird im Rahmen der Beratungsaufgaben zusammengearbeitet.