Schulordnung
1. Sinn der Schulordnung
Diese Schulordnung wird aufgestellt,
- damit Unfälle vermieden werden,
- damit der Unterricht störungsfrei ablaufen kann,
- damit die Schülerinnen und Schüler lernen, Rücksicht auf die Mitmenschen und auf deren Eigentum zu nehmen.
2. Allgemeines Verhalten in der Schule
2.1 Für die Sauberkeit von Schulgebäude und Schulgelände sind alle Benutzer der Schule gleichermaßen verantwortlich. Die Schülerinnen und Schüler sorgen mit für die Sauberkeit an ihrem Arbeitsplatz, im jeweiligen Unterrichtsraum, in den Fluren und Treppenhäusern und auf dem Hof. In den Klassen werden Tafel- und Ordnungsdienste eingerichtet. Abfälle sind in die Abfallbehälter zu werfen.
2.2 Gefährliche Gegenstände, dazu gehören Waffen aller Art, Taschenmesser und Laserpointer, dürfen nicht mitgebracht werden. Aus Sicherheitsgründen ist es ebenso untersagt, Feuerzeuge oder Streichhölzer mitzubringen.
2.3.1 Zu Beginn eines jeden Unterrichts legen die SuS ihre Mobiltelefone stummgeschaltet in die „Handygarage“ des jeweiligen Unterrichtsraumes. Schülerinnen und Schüler die entgegen dieser Regel während des Unterrichts ein Telefon benutzen, wird das Handy durch die Lehrkraft abgenommen und im
Lehrerzimmer bis zum Ende des Unterrichtstages des Schülers in einer Handygarage aufbewahrt.
2.3.2 Auf den Gängen im Gebäude sowie auf dem Schulhof ist die Handynutzung erlaubt. Unabgestimmte Bild- und Tonaufnahmen sowie deren Verbreitung sind selbstverständlich verboten.
2.3.3 Handyfreie Zone ist der gesamte Bereich „unterhalb“ des Schulhofes (Sportplatz, Grünes Klassenzimmer etc.). Hier sind Handys unerwünscht.
2.3.4 Die neue Regelung gilt erst einmal probeweise; beginnend vom 01.11.2023 bis zum Ende des Schuljahres 2023/24.
2.3.5 Grundsätzlich gilt: Für abhanden gekommene oder beschädigte Mobiltelefone haftet nicht die Schule.
Ebenso können Ausnahmen bei Ausflügen und Klassenfahrten durch die Lehrperson gewährt werden.
3. Verhalten vor und nach dem Unterricht und in den Pausen
3.1 Die Schülerinnen und Schüler sollen das Schulgebäude im Regelfall nicht vor Unterrichtsbeginn betreten und nach Unterrichtsschluss ohne unnötige Verzögerung verlassen. Die Lehrkräfte können für Fahrschülerinnen und -schüler eine gesonderte Regelung für den Aufenthalt vor und nach dem Unterricht treffen. Grundsätzlich sollen sich alle Schülerinnen und Schüler bis zum ersten Klingelzeichen auf dem Schulhof versammeln.
3.2 In den großen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich auf dem Schulhof auf, nicht aber in den Treppenhäusern, im Foyer, in der Aula und in den Gängen. Feuertreppen und Toiletten sind keine Aufenthaltsbereiche.
Die Schülerinnen und Schüler der Streitschlichtung unterstützen die Innenaufsicht. Sie sind mit einem Ausweis ausgestattet. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Aufenthaltsbereiche in der großen Mittagspause sind das Foyer und die Aula. In den Pausen werden nur die beiden Ausgänge zum Schulhof genutzt.
3.3 Nach Unterrichtsschluss begeben sich die Schülerinnen und Schüler ohne Verzögerung und ohne Umwege nach Hause. (Versicherungsschutz auf dem kürzesten Schulweg!) Das Gleiche gilt für den Weg zur Schule.
3.4 Während des Schulbetriebs dürfen die Schülerinnen und Schüler aus versicherungsrechtlichen Gründen das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen.
3.5 Der Aufenthalt in Fachräumen ist nur bei Anwesenheit einer Lehrerin bzw. eines Lehrers erlaubt.
3.6 In den Klassenräumen begeben sich alle Schülerinnen und Schüler auf ihren Platz und bereiten sich auf den Unterricht vor. Der Tafel- /Ordnungsdienst nimmt seine Aufgaben wahr. Bezüglich der letzten Unterrichtstunde in dem jeweiligen Raum orientiert sich der Ordnungsdienst am entsprechenden Raumplan. Das Sitzen auf den Fensterbänken ist ausdrücklich untersagt.
3.7 Sollte 5 Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrerin oder kein Lehrer in der Klasse sein, ist es die Aufgabe des Klassensprechers/ der Klassensprecherin dies im Sekretariat zu melden.
3.8 Wenn Unterrichtsräume gewechselt werden müssen, nehmen alle Schülerinnen und Schüler ihre persönlichen Gegenstände mit. Der Unterrichtsraum ist im aufgeräumten Zustand zu verlassen. Diese Regelungen sind notwendig, da die Klassenräume durch mehrere Klassen genutzt werden müssen.
3.9 Um Gedränge auf den Treppen zu vermeiden, ist grundsätzlich rechts zu gehen.
3.10 Fahrräder müssen in den Fahrradständern abgestellt werden. Die Klassen 5 bis 7 benutzen dazu die Ständer an der Ostseite (Zugang zu den Tennisplätzen), die Klassen 8 bis 1O die Rückseite der Sporthalle.
3.11 In Regenpausen dürfen sich die Schülerinnen und Schüler in der Pausenhalle und den angrenzenden Fluren bis zu den Glastüren im Erdgeschoss aufhalten.
4. Grundsätzliche Verbote
4.1 Auf Treppen, Fluren und in Klassen darf nicht gelaufen und gestoßen werden.
4.2 Im Schulgebäude sind grundsätzlich alle Ballspiele verboten.
4.3 Wegen der Unfallgefahr können das Schneeballwerfen und das Anlegen von Rutschbahnen nicht gestattet werden.
4.4 Rauchen, Genuss und Weitergabe von alkoholischen Getränken und Drogen sind verboten.
Die Schulordnung tritt mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 in Kraft